Irreführung des Publikums, Objektivitätsgebot verletzt: ORF in erster Instanz schuldig gesprochen

ORF-Weltjournal vom 4.9.2024 über den Gazastreifen
Irreführung des Publikums, Objektivitätsgebot verletzt: ORF in erster Instanz schuldig gesprochen
Es ist amtlich: Das ORF-Weltjournal hat mit der Sendung „Gaza-Krieg – Hölle auf Erden“ am 4.9.2024 gegen das Gesetz verstoßen. Die Medienbehörde KommAustria stellte fest, dass das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes verletzt wurde, unter anderem wurde das Publikum in die Irre geführt. Für die jüdische Gemeinde ist das ein wichtiger erster Erfolg, denn die Auswirkungen von solchen propagandistischen Berichten auf jüdisches Leben in Österreich sind verheerend.
Worum es ging
Am späten Abend des 4. September 2024 zeigte ORF 2 im „Weltjournal“ einen knapp einstündigen Beitrag über den Gaza-Krieg, angekündigt als „schonungsloser Blick von palästinensischen Journalisten und Ärzten“. Durch den Film führten vor allem eine junge Journalistin und ein Arzt – dem Publikum präsentiert als unabhängige Protagonisten.

Was die Zuseherinnen und Zuseher nicht erfuhren: dass die zentrale Protagonistin, die Journalistin Hind Khoudary, öffentlich Sympathie für die Hamas geäußert und das Existenzrecht Israels infrage gestellt hatte. Schon damals haben wir Alarm geschlagen (siehe die damalige Aussendung der IKG). Der ORF wies alle Vorwürfe zurück und verteidigte den Beitrag als Beitrag zur „Meinungsvielfalt“. Also blieb nur der Rechtsweg.
Was die KommAustria feststellte
Der Senat II der Aufsichtsbehörde legte am 20. Februar 2026 einen 101 Seiten starken Bescheid vor und folgte unserer Beschwerde in wesentlichen Punkten: Er stellte einen Verstoß gegen das Objektivitätsgebot fest:
1. Die Hauptprotagonistin blieb ohne Einordnung

Die Journalistin Hind Khoudary führte als vermeintlich neutrale Berichterstatterin durch den Film – ihre öffentlich geäußerte Hamas-Sympathie, ihre Ablehnung des Existenzrechts Israels , ihre Bezeichnung von Hamas-Terroristen als „Freiheitskämpfer“ und der Umstand, dass sie sogar einen Gaza-Friedensaktivisten bei der Hamas denunziert hatte, der daraufhin inhaftiert wurde, blieben unerwähnt. Die KommAustria wörtlich:
„Es erscheint nicht überzogen, wenn aus den öffentlichen Aussagen von Hind Khoudary zumindest von einer Sympathie zur Hamas gesprochen werden kann, jedenfalls aber von einer starken Israel-Feindlichkeit.“
2. Ein Vorwurf gegen Israel ohne Beleg
Durch Schnitt und Kommentar entstand der Eindruck, Israel sei für einen Angriff auf einen Flüchtlingskonvoi (13. Oktober 2023) verantwortlich – die israelische Sichtweise fehlte, und selbst die BBC fand dafür keine Belege. Die KommAustria wörtlich:
„Aus den Recherchegrundlagen ergibt sich kein Substrat für eine gesicherte Annahme, dass Israel für den Anschlag verantwortlich ist.“
3. Eine Übersetzung, die Antisemitismus verschleiert

An mehreren Stellen wurde das im arabischen O-Ton klar hörbare Wort „Yahud“ (Jude) mit „Israeli“ übersetzt. Die KommAustria wörtlich:
„Statt die Feindseligkeiten zu kontextualisieren, wird zwei Personen ein falsches Wort in den Mund gelegt. […] dass damit der wahre Antisemitismus verschleiert wird.“
Hat der ORF Fehler eingestanden?
Nein. Statt Fehler anzuerkennen und daraus zu lernen, hat der ORF Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Bis zur Rechtskraft bleibt damit auch die Konsequenz aus: Der Bescheid verpflichtet den ORF, die Feststellung am selben Sendeplatz – mittwochs um 22:30 Uhr auf ORF 2 – zu verlesen und sieben Tage lang auf ORF ON bereitzustellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auch die IKG hat das Gericht angerufen, weil die Behörde nicht allen Punkten gefolgt ist. Abgewiesen wurde unter anderem die fehlende Einordnung des ebenfalls im Beitrag gezeigten Arztes Ghassan Abu-Sittah – mit der Begründung, seine Rolle sei die eines medizinischen Experten gewesen, seine „politische Gesinnung“ für die Darbietung „nicht von Belang“. Dass Abu-Sittah sogar selbst an Pressekonferenzen der Hamas teilgenommen hatte und mit antisemitischen Lügen gespickte Behauptungen über Israel verbreitete, die längst als solche enttarnt wurden, halten wir jedoch für wesentlich – und gehen in zweiter Instanz weiter dagegen vor.

Ein Muster, kein Einzelfall
Der unkommentierte Arzt oder Journalist, der vor laufender Kamera Israel anklagt – das ist kein Zufall, sondern Methode. Wir haben es schon bei der New York Times beschrieben, die einen hochrangigen Hamas-Offizier monatelang als bloßen „Kinderarzt“ zu Wort kommen ließ (Hamas-Offizier als kinderärztlicher Ankläger).
Einseitige, fehlerhafte Berichte über Israel bleiben nicht folgenlos. Wie ein steter Tropfen höhlen sie den Stein: Stück für Stück verfestigt sich ein Zerrbild, das alte antisemitische Muster bedient – und am Ende Jüdinnen und Juden hier bei uns trifft. Uns liegt der ORF am Herzen, gerade weil dort viele hervorragende, objektive Arbeit leisten. Genau deshalb schauen wir hin, wo einzelne Beiträge dieses Vertrauen untergraben – und lassen nicht locker.
Autor: Erich Nuler
Weitere Infos:
• Die Presse, 29. 3. 2026
• Der Standard, 29. 3. 2026
• IKG Wien, Bericht zur Sitzung des Kultusvorstands, 14. 4. 2026
• IKG Wien, Bericht zur Sitzung des Kultusvorstands, 28. 4. 2025